Unabhängig von der Mietdauer entsteht bei jedem Auftrag ein ähnlicher Verwaltungs- und Arbeitsaufwand. Jedes Mietgerät muss bei der Ausgabe anhand eines Übergabeprotokolls dokumentiert und der Mieter eingewiesen werden. Bei der Rückgabe erfolgt erneut eine Dokumentation, die Prüfung des Mietgeräts sowie gegebenenfalls die Reinigung, Wartung oder sonstige Vorbereitung für die nächste Vermietung.

Zusätzlich fallen für jeden Auftrag Verwaltungsarbeiten wie Kassenführung, Rechnungsstellung und die ordnungsgemäße Buchung der Geschäftsvorgänge an.

Der Mindestauftragswert von 30 € dient dazu, diesen unvermeidbaren Aufwand zumindest teilweise abzudecken. Bereits bei diesem Betrag sind die anfallenden Arbeits- und Verwaltungskosten kaum gedeckt. Kosten für das Mietgerät selbst, dessen Anschaffung, Wartung, Reparaturen oder Verschleiß sind dabei noch nicht berücksichtigt. Der Mindestauftragswert stellt daher keine zusätzliche Gebühr dar, sondern bildet die wirtschaftliche Grundlage für eine ordnungsgemäße und zuverlässige Vermietung.

Tipp für regelmäßige Mieter: Bei wiederkehrenden Anmietungen besteht die Möglichkeit, mehrere Mietvorgänge über einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten als Sammelauftrag zu führen. Dadurch können auch kleinere Einzelanmietungen wirtschaftlich und unkompliziert abgewickelt werden.

Nicht alle Geräte aus unserem Bestand dürfen oder können wir zur Vermietung anbieten. Dafür gibt es mehrere wichtige Gründe:

Ein Teil der Geräte unterliegt der gesetzlichen Pflicht zur DGUV-Prüfung (Sicherheitsprüfung für elektrische und technische Arbeitsmittel). Besonders bei selten nachgefragten Geräten ist diese regelmäßige Prüfung wirtschaftlich nicht sinnvoll, da die Prüfkosten in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung stehen. Solche Geräte dürfen wir aus Sicherheits- und Haftungsgründen nicht vermieten.

Darüber hinaus gibt es Geräte, die wir für unsere eigenen Dienstleistungen nahezu täglich im Einsatz haben und auf die wir betrieblich angewiesen sind. Diese stehen daher nicht für die Vermietung zur Verfügung.

Ein weiterer Punkt ist die erforderliche Fachkenntnis und der besonders sorgfältige Umgang, den manche Geräte voraussetzen. Um Schäden am Gerät oder Gefährdungen für Dritte zu vermeiden, ist eine sachgemäße Handhabung notwendig, die im Rahmen eines Mietverhältnisses nicht zuverlässig sichergestellt werden kann.

Aus diesen Gründen behalten wir uns vor, bestimmte Geräte ausschließlich für den eigenen Einsatz zu nutzen und nicht zu vermieten. Wenn du unsicher bist, ob ein bestimmtes Gerät verfügbar ist, sprich uns gerne direkt an – wir helfen dir weiter.

Ein Hydraulikhammer ist ein technisch aufwendiges Gerät. Die Anschaffungskosten liegen deutlich über denen normaler Anbaugeräte. Zusätzlich entstehen regelmäßige Wartungs- und Verschleißkosten, z. B. für Dichtungen, Meißel und Schmierstoffe.

Auch bei sachgemäßer Nutzung unterliegt ein Hydraulikhammer einem deutlich höheren Verschleiß als andere Anbaugeräte. Diese Belastung muss in der Kalkulation berücksichtigt werden.

Unsachgemäße Nutzung (z. B. Schrägschläge, Hebelarbeiten oder fehlende Schmierung) kann schnell zu kostspieligen Schäden führen. Der höhere Mietpreis deckt dieses Risiko teilweise ab und stellt sicher, dass das Gerät fachgerecht eingesetzt und regelmäßig geprüft wird.