• Ein Hydraulikhammer ist ein technisch aufwendiges Gerät. Die Anschaffungskosten liegen deutlich über denen normaler Anbaugeräte. Zusätzlich entstehen regelmäßige Wartungs- und Verschleißkosten, z. B. für Dichtungen, Meißel und Schmierstoffe.
  • Auch bei sachgemäßer Nutzung unterliegt ein Hydraulikhammer einem deutlich höheren Verschleiß als andere Anbaugeräte. Diese Belastung muss in der Kalkulation berücksichtigt werden.
  • Unsachgemäße Nutzung (z. B. Schrägschläge, Hebelarbeiten oder fehlende Schmierung) kann schnell zu kostspieligen Schäden führen. Der höhere Mietpreis deckt dieses Risiko teilweise ab und stellt sicher, dass das Gerät fachgerecht eingesetzt und regelmäßig geprüft wird.

  • Eine gesonderte Maschinenversicherung für unsere Mietgeräte wird bewusst nicht angeboten. Zwar existieren entsprechende Versicherungsmodelle, diese sind jedoch in der Praxis kaum sinnvoll nutzbar. Die Selbstbeteiligung ist sehr hoch und die Versicherung greift ausschließlich dann, wenn sämtliche Bedien- und Nutzungsvorschriften vollständig und nachweislich eingehalten wurden.
  • In der Realität zeigt sich, dass Schäden an Mietmaschinen fast ausschließlich auf vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung der Bedienvorschriften zurückzuführen sind. In solchen Fällen besteht regelmäßig kein Versicherungsschutz, sodass die Versicherung für den Mieter faktisch keinen Mehrwert bietet.
  • Stattdessen setze ich auf gepflegte, regelmäßig gewartete Geräte, die in einwandfreiem Zustand übergeben werden, sowie auf eine gründliche Einweisung vor Mietbeginn, um Schäden von vornherein zu vermeiden.
  • Selbstverständlich steht es jedem Kunden frei, auf eigene Kosten eine zusätzliche Versicherung (z. B. Maschinenbruchversicherung oder eine entsprechende Haftpflichtversicherung) abzuschließen.

  • Die Vorauszahlung von Mietpreis und Kaution ist im Mietbereich von Baumaschinen und Anbaugeräten üblich und dient der Fairness und Sicherheit für beide Seiten.

  • Die Kaution dient als Sicherheit für den Vermieter und deckt mögliche Schäden, übermäßigen Verschleiß, fehlende Teile oder Reinigungskosten ab.
  • Nach ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution selbstverständlich vollständig zurückerstattet.

  • Nicht alle Geräte aus unserem Bestand dürfen oder können wir zur Vermietung anbieten. Dafür gibt es mehrere wichtige Gründe:
  • Ein Teil der Geräte unterliegt der gesetzlichen Pflicht zur DGUV-Prüfung (Sicherheitsprüfung für elektrische und technische Arbeitsmittel). Besonders bei selten nachgefragten Geräten ist diese regelmäßige Prüfung wirtschaftlich nicht sinnvoll, da die Prüfkosten in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung stehen. Solche Geräte dürfen wir aus Sicherheits- und Haftungsgründen nicht vermieten.
  • Darüber hinaus gibt es Geräte, die wir für unsere eigenen Dienstleistungen nahezu täglich im Einsatz haben und auf die wir betrieblich angewiesen sind. Diese stehen daher nicht für die Vermietung zur Verfügung.
  • Ein weiterer Punkt ist die erforderliche Fachkenntnis und der besonders sorgfältige Umgang, den manche Geräte voraussetzen. Um Schäden am Gerät oder Gefährdungen für Dritte zu vermeiden, ist eine sachgemäße Handhabung notwendig, die im Rahmen eines Mietverhältnisses nicht zuverlässig sichergestellt werden kann.
  • Aus diesen Gründen behalten wir uns vor, bestimmte Geräte ausschließlich für den eigenen Einsatz zu nutzen und nicht zu vermieten. Wenn du unsicher bist, ob ein bestimmtes Gerät verfügbar ist, sprich uns gerne direkt an – wir helfen dir weiter.